Ein Haus der Jugendhilfe

In diesem Haus befand sich der einzige Geschlossene Jugendwerkhof der DDR, eine Disziplinierungsanstalt der Jugendhilfe, die direkt dem Ministerium für Volksbildung und damit Margot Honecker unterstand. Während seines Bestehens vom 1. Mai 1964 bis zum 11. November 1989 wurden über 4.000 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren zur „Anbahnung eines Umerziehungsprozesses“ eingewiesen, die in anderen staatlichen Erziehungseinrichtungen negativ aufgefallen waren. Doch hatten sie weder Straftaten begangen noch gab es eine richterliche Anordnung für die Einweisung. Eiserne Disziplin und paramilitärischer Drill sollten eine Veränderung ihres Verhaltens bewirken, vor allem die Bereitschaft, sich den „sozialistischen Lebensnormen“ unterzuordnen.

Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau glich mit seinen hohen Mauern, den Wachtürmen, den Diensthunden und den vergitterten Fenstern schon äußerlich einem Gefängnis. Tatsächlich hatte der 1901 erbaute und später mehrfach veränderte Gebäudekomplex bis zur Übernahme durch die Jugendhilfe auch als Gefängnis bzw. der Verwaltungstrakt als Gerichtsgebäude gedient.

1996 verkaufte die Treuhand-Liegenschaftsverwaltung die seit 1990 leerstehende Immobilie an einen privaten Investor. Beim Umbau zur Wohnanlage blieb zwar die Bausubstanz erhalten, der Charakter des Gebäudes wurde aber vollständig verändert.

Im März 1998 wurde hier die „Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“ eingerichtet, die sich seit 2009 "Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau" nennt.

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Gebäude des Geschlossenen Jugendwerkhofs, Verwaltungstrakt mit Schleusenbereich, um 1978.
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Gruppenbereich 1. Etage, um 1978.
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Hofbereich mit Sturmbahn, um 1978.