Verfahren

Rehabilitierung für den Aufenthalt im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (GJWH Torgau)

Seit dem Berliner Kammergerichtsurteil vom 15. Dezember 2004 steht fest, dass die Anordnung und Unterbringung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau die Menschenrechte der betroffenen Jugendlichen grundsätzlich schwerwiegend verletzt haben. Die Einweisungen sind unabhängig von den Gründen für die Anordnung mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar.

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