ZOV - 2/2015
Endlich Licht am Ende des langen Tunnels problematischer Entscheidungen der strafrechtlichen Rehabilitierungsgerichte
Notwendige Beachtung des Kindeswohls zur Bestimmung des sachfremden Zwecks für die Einweisung in Kinder- und Jugendheime der DDR und bei der Feststellung eines groben Missverhältnisses zwischen Grund und Rechtsfolgen der Einweisung
Von Rechtsanwalt Dr. JOHANNES WASMUTH, München