Arrestzelle

Bestrafung durch Arrest gehörte zum Alltag im Geschlossenen Jugendwerkhof. Die "Arrestordnung" verbot Singen und Pfeifen, Lesen, aus dem Fenster sehen und jegliche Unterhaltung mit anderen Jugendlichen. Beim Öffnen der Zelle hatte der Jugendliche strammzustehen und Meldung zu machen. Die Pritsche durfte tagsüber nicht benutzt werden, der Kübel hatte rechts neben der Tür, der Hocker in der Mitte der Arrestzelle zu stehen. Verstöße wurden mit Arrestverlängerung bestraft. Verschärfend konnte Dunkelarrest angeordnet werden. Die Dunkelarrestzellen befanden sich im Keller und unterschieden sich von den üblichen Zellen dadurch, dass sie kleiner und niedriger waren. Die Lichtschächte konnten mit Sandsäcken abgedeckt werden. Unabhängig voneinander berichteten ehemalige Insassen von einem "Fuchsbau", machten aber unterschiedliche Angaben, wo er sich befand. "Im ,Fuchsbau' war ich 24 Stunden. [...] Ein kleiner, dunkler Raum, man verliert darin jegliche Art von Zeitgefühl, selbst wenn es bloß 24 Stunden sind. Man weiß weder wo links, rechts, vorn, hinten, oben, unten ist. Man hat bloß noch einen Gedanken: raus aus dem Ding. [...] Es war so eine starke seelische Belastung, dass ich dann wirklich erst mal drei Tage auf dem Krankenzimmer lag, weil ich echt nicht mehr wusste, wer ich überhaupt bin." (René K., 1987 vier Monate im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau.) Die Überprüfung anhand seiner Sonderakte ergab, dass René K. zum angegebenen Zeitpunkt im Arrest war. Die Eintragung ist mit dem Vermerk "Leerzelle" versehen.

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Arrestzelle
Arrestzelle um 1990
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Vergittertes Treppenhaus um 1978, Quelle: Archiv DIZ Torgau